Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Geschäftsbedingungen regeln die Leistungen von Fußwerk Bitz im Hausbesuch
Vereinbarungen für Ihre Behandlung
Leistungserbringung
Fußwerk Bitz bietet professionelle Fußpflege ausschließlich durch Hausbesuche an. Christine Scholz kommt zu Ihnen nach Hause und bringt alle erforderlichen Materialien und Instrumente mit. Das Leistungsspektrum umfasst die Spangentechnik zur Nagelkorrektur in den Stadien I bis III, professionelle Fußpflege nach VAH-Hygienestandards sowie spezialisierte Wundbehandlung. Jede Behandlung wird individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Terminabsprache und Planung
Termine vereinbaren Sie telefonisch oder per WhatsApp unter 0160 4665119. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt zeitnah nach Ihrer Anfrage. Für jeden Hausbesuch planen wir ein Zeitfenster von etwa zwei Stunden ein. Der genaue Termin wird vorab mit Ihnen besprochen und abgestimmt. Sollten Sie einen Termin absagen möchten, ist dies bis 48 Stunden vorher kostenfrei möglich.
Zahlungsmodalitäten
Die Rechnung wird nach Abschluss der Leistung ausgestellt und ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Fußwerk Bitz akzeptiert Banküberweisung und Barzahlung. Für Gutscheine gelten besondere Bedingungen gemäß unserer Gutschein-Richtlinie. Sie können die Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG in Ihrer Steuererklärung geltend machen und erhalten bis zu 20 Prozent Steuervorteil.
Absageregeln und Gebühren
Absagen müssen mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, eine Gebühr von 50 Euro zu berechnen. Ausnahmen gelten bei Krankheit oder unvorhergesehenen Notfällen, für die eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden muss.
Haftungsregelung
Fußwerk Bitz haftet für Schäden, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln entstehen. Die Haftung beschränkt sich auf den Wert der erbrachten Leistung. Für Beschädigungen an Ihren Einrichtungsgegenständen übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, diese sind durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden. Sie sind verantwortlich dafür, einen sicheren und geeigneten Arbeitsplatz in Ihrem Zuhause bereitzustellen.